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Geschrieben von Avantenor
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Tuesday, 8. July 2008 |
Rüstungsgewöhnung I
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Beschreibung: |
Schwere Rüstungen schützen zwar vor direktem körperlichen Schaden, schränken aber auch die Bewegungsfähigkeit eines Kämpfers stark ein. Wer den Umgang mit solchen Rüstungen gelernt hat, wird weniger durch sie behindert. Mit dieser passiven Sonderfertigkeit erhält ein Kämpfer einen kleinen Bonus auf seine Bewegungsfähigkeit. |
| Effekt: |
Behinderung -1 |
| Voraussetzungen: |
Körperkraft 12 |
| Ausdauer-Kosten: |
-- |
| Anwendbar mit: |
-- |
| Steigerungskosten: |
150 |
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Rüstungsgewöhnung II
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Beschreibung: |
Schwere Rüstungen schützen zwar vor direktem körperlichen Schaden, schränken aber auch die Bewegungsfähigkeit eines Kämpfers stark ein. Wer den Umgang mit solchen Rüstungen gelernt hat, wird weniger durch sie behindert. Mit dieser passiven Sonderfertigkeit erhält ein Kämpfer einen mittleren Bonus auf seine Bewegungsfähigkeit. |
| Effekt: |
Behinderung -2 |
| Voraussetzungen: |
Köperkraft 13, Rüstungsgewöhnung I |
| Ausdauer-Kosten: |
-- |
| Anwendbar mit: |
-- |
| Steigerungskosten: |
300 |
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Rüstungsgewöhnung III
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Beschreibung: |
Schwere Rüstungen schützen zwar vor direktem körperlichen Schaden, schränken aber auch die Bewegungsfähigkeit eines Kämpfers stark ein. Wer den Umgang mit solchen Rüstungen gelernt hat, wird weniger durch sie behindert. Mit dieser passiven Sonderfertigkeit erhält ein Kämpfer einen großen Bonus auf seine Bewegungsfähigkeit. |
| Effekt: |
Behinderung -3 |
| Voraussetzungen: |
Köperkraft 14, Rüstungsgewöhnung I & II |
| Ausdauer-Kosten: |
-- |
| Anwendbar mit: |
-- |
| Steigerungskosten: |
450 |
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